Schonzeit · CH-BL
Federwild Basel-Landschaft
Schonzeit Türkentaube
In Basel-Landschaft — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert, nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
16.02 bis 31.07
In dieser Zeit darf Türkentaube in Basel-Landschaft nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.08 – 15.02 |
BL uebernimmt die Bundesschonzeit unveraendert. Die jaehrlichen 'Bestimmungen zur Ausuebung der Jagd' der Fachstelle (WJV § 6 Abs. 3) koennen die Zeit weiter einschraenken. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. m: Schonzeit vom 16. Februar bis 31. Juli, entspricht einer eidgenoessischen Jagdzeit vom 1. August bis 15. Februar.
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insb. Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 (Artenschutz, Steinbock) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Türkentaube
Synanthrope Wildtaube, in vielen BL nicht mehr jagdbar.