Schonzeit · CH-BL
Federwild Basel-Landschaft
Schonzeit Stockente
In Basel-Landschaft — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert, nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.02 bis 31.08
In dieser Zeit darf Stockente in Basel-Landschaft nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 31.01 |
Die Stockente ist die einzige in Basel-Landschaft bejagbare Wildente - alle uebrigen Wildenten sind nach WJV § 7 Bst. h kantonal ganzjaehrig geschuetzt; sichere Ansprache ist zwingend. Die jaehrlichen 'Bestimmungen zur Ausuebung der Jagd' (WJV § 6 Abs. 3) koennen die Zeit weiter einschraenken. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. o: Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August, entspricht einer eidgenoessischen Jagd
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insb. Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 (Artenschutz, Steinbock) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Stockente
Häufigste Wildente in DACH, klassisches Federwild der Wasserjagd.