Schonzeit · CH-BL
Federwild Basel-Landschaft
Schonzeit Fasan
In Basel-Landschaft — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert, nach Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0.
Schonzeit
01.02 bis 31.08
In dieser Zeit darf Fasan in Basel-Landschaft nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.09 – 31.01 |
BL uebernimmt die Bundesschonzeit unveraendert. Die jaehrlich publizierten 'Bestimmungen zur Ausuebung der Jagd' der Fachstelle (WJV § 6 Abs. 3) koennen die Zeit weiter einschraenken; sie sind nicht Teil der Gesetzessammlung. JSG Art. 5 Abs. 1 Bst. n: Schonzeit vom 1. Februar bis 31. August, entspricht einer eidgenoessischen Jagdzeit vom 1. September bis 31. Januar.
Quelle: Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), insb. Abs. 1 Bst. a-p, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3 (Artenschutz, Steinbock) · Stand Konsolidierte Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025; Art. 5 gegenueber der Fassung vom 1.1.2022 inhaltlich unveraendert. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fasan
Klassisches Federwild der Treibjagd, Bestände stark abhängig von Strukturreichtum.