Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Türkentaube werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Niederwildjagd 2026-10-05–2026-11-14; Bau- und Vogeljagd (orde 2026-10-05–2026-12-19. Der Kanton nutzt den eidgenoessischen Rahmen nur teilweise aus. Ob die verlaengerte Bau- und Vogeljagd (2.-30.1.2027) auch Voegel erfasst, ist dem Anhang-2-Wortlaut nicht eindeutig zu entnehmen. Daten gelten fuer das Jagdjahr 2026/27. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. m (Ringeltaube, Türkentaube, Kolkrabe und Nebelkrähe): Schonzeit 16. Februar bis 31. Juli, d.h. eidg. Jagdzeit 1. August bis 15. Februar.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Türkentaube

Synanthrope Wildtaube, in vielen BL nicht mehr jagdbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.