Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Steinwild werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Regulierung von Steinböc 2026-09-07–2026-10-15. Doppelnennung im Artenkatalog: Steinwild und Steinbock bezeichnen dieselbe Art; die Angaben sind identisch. Zulassung nur ueber Auslosung, Voraussetzungen nach StKB Steinböcke Art. 2 und 3. Nicht in JSG Art. 5 aufgefuehrt; geschuetzte Art nach JSG Art. 7 Abs. 1. Keine eidgenoessische Jagdzeit; Regulierung nach JSG Art. 7a i.V.m. JSV Art. 4a mit Zustimmung des BAFU.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinwild

Synonym für Steinbock, in jagdrechtlichem Sprachgebrauch oft so bezeichnet.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.