Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Mink zählt in Appenzell Innerrhoden nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

In AI keine Jagdzeit. Da die Art nicht in der Liste der jagdbaren Arten steht, greift fuer wildlebende Tiere formell der Schutz nach JSG Art. 7 Abs. 1; Eingriffe waeren nur ueber behoerdliche Anordnung moeglich.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Mink

Aus Pelztierfarmen entwichener nordamerikanischer Marder, ganzjährig bejagbar (Neozoon).

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.