Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Gamswild werden in Appenzell Innerrhoden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Der unten genannte Stand gilt für das laufende Jahr — bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochwildjagd 2026-09-07–2026-10-03. Nur auf dem Hochwildjagdpatent (JaV Art. 11 Abs. 1 lit. a). Jagdbar sind Gamsboecke, nichtsaeugende Gamsgeissen und Gamsjaehrlinge; zweieinhalbjaehrige Geissen und Boecke sind geschuetzt (StKB Jagd Art. 4). Waehrend der dritten Hochwildjagdwoche darf nur ausserhalb des Rotwildlebensraums gejagt werden (Anhang 2). Kontingente nach Anhang 3. Daten gelten fuer das Jagdjahr 2026/27; die Standeskommiss

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinbock-Kolonien) · Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Gamswild

Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Innerrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung in Kraft seit 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.