Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Der Kanton verkürzt den eidgenössischen Rahmen am Anfang (Beginn 29.09. statt 01.08.). Daten aus den Jagdvorschriften 2025/2026 — jährlich neu festgelegt (Art. 11 Abs. 4 Jagdverordnung AR). Jagdverbot an Sonn- und allgemeinen Feiertagen (Art. 11 Abs. 3). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. m: Ringeltaube, Türkentaube, Kolkrabe und Nebelkrähe, Schonzeit vom 16. Februar bis 31. Juli — d. h. eidgenössische Jagdze

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Türkentaube

Synanthrope Wildtaube, in vielen BL nicht mehr jagdbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Ausserrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.