Die Stockente (Anas platyrhynchos) ist die klassische jagdbare «Wildente» des Bundesrechts. AR schont alle Enten zusätzlich ganzjährig, unter dem Vorbehalt der jährlichen Jagdvorschriften; in den Jagdzeiten 2025/2026 sind keine Enten aufgeführt. Zu beachten ist ausserdem, dass die beiden grösseren Gewässer des Kantons (Gübsenpark und Saumweiher in Herisau) nach Art. 31 Jagdverordnung AR kantonale

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Stockente

Häufigste Wildente in DACH, klassisches Federwild der Wasserjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Ausserrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.