Schonzeit · CH-AR
Federwild Appenzell Ausserrhoden
Schonzeit Stockente
In Appenzell Ausserrhoden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
Ganzjährig
Stockente ist in Appenzell Ausserrhoden ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Die Stockente (Anas platyrhynchos) ist die klassische jagdbare «Wildente» des Bundesrechts. AR schont alle Enten zusätzlich ganzjährig, unter dem Vorbehalt der jährlichen Jagdvorschriften; in den Jagdzeiten 2025/2026 sind keine Enten aufgeführt. Zu beachten ist ausserdem, dass die beiden grösseren Gewässer des Kantons (Gübsenpark und Saumweiher in Herisau) nach Art. 31 Jagdverordnung AR kantonale
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Stockente
Häufigste Wildente in DACH, klassisches Federwild der Wasserjagd.