Schonzeit · CH-AR
Raubwild Appenzell Ausserrhoden
Schonzeit Mink
In Appenzell Ausserrhoden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Der Mink bzw. Amerikanische Nerz ist keine jagdbare Art. Freigekommene Bestände regulieren die Kantone nach JSV Art. 8a Abs. 5 («… soweit möglich entfernen sie diese, wenn sie die einheimische Artenvielfalt gefährden») — das ist eine behördliche Massnahme, keine Jagdzeit. In AR ist keine Jagdzeit publiziert.
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Mink
Aus Pelztierfarmen entwichener nordamerikanischer Marder, ganzjährig bejagbar (Neozoon).