Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Mink zählt in Appenzell Ausserrhoden nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Der Mink bzw. Amerikanische Nerz ist keine jagdbare Art. Freigekommene Bestände regulieren die Kantone nach JSV Art. 8a Abs. 5 («… soweit möglich entfernen sie diese, wenn sie die einheimische Artenvielfalt gefährden») — das ist eine behördliche Massnahme, keine Jagdzeit. In AR ist keine Jagdzeit publiziert.

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Mink

Aus Pelztierfarmen entwichener nordamerikanischer Marder, ganzjährig bejagbar (Neozoon).

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Ausserrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.