Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Gamswild ist in AR nur mit dem Hochjagdpatent bejagbar (Jagdverordnung AR Art. 2 Abs. 1); dieses wird nur an Bewerbende erteilt, die mindestens vier Jahre in der Schweiz gejagt haben. Der Kanton verkürzt die eidgenössische Jagdzeit von fünf Monaten auf 20 Tage. Kantonale Rahmenzeit der Hochwildjagd: 15. August bis 31. Dezember (Art. 11 Abs. 2 lit. a). Führende Muttertiere sind geschützt (Art. 14 A

Quelle: , SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Gamswild

Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.

Hinweis

Schonzeiten werden in Appenzell Ausserrhoden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.