Schonzeit · CH-AR
Federwild Appenzell Ausserrhoden
Schonzeit Birkhuhn
In Appenzell Ausserrhoden — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand am 1. Februar 2025, nach Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG).
Schonzeit
Ganzjährig
Birkhuhn ist in Appenzell Ausserrhoden ganzjährig geschont und darf nicht bejagt werden.
Das Bundesrecht erklärt nur den Birkhahn (männlich) für jagdbar; die Birkhenne gehört keiner jagdbaren Art an und ist nach JSG Art. 7 Abs. 1 ganzjährig geschützt. AR schont zusätzlich auch den Birkhahn ganzjährig, unter dem Vorbehalt der jährlichen Jagdvorschriften. Die AR-Jagdzeiten 2025/2026 führen kein Birkwild auf. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. l: Birkhahn, Schneehuhn und Rebhuhn, Schonzeit vom 1. De
Quelle: Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG), SR 922.0, Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a Abs. 1 lit. a (Regulierung von Steinböcken) · Stand Stand am 1. Februar 2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Birkhuhn
Stark zurückgegangene Raufußhuhnart, in DACH überwiegend ganzjährig geschont.