Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Die kantonale Zeit deckt sich mit dem Bundesrahmen. Führende Geissen sind nach AJSV § 20 Abs. 2bis geschützt; kombinierte Abschüsse von Gamskitzen und Geissen sind gestattet. Gämsen dürfen nur mit Kugel beschossen werden (AJSV § 16 Abs. 4; mind. 1500 Joule Auftreffenergie auf 150 m, § 16 Abs. 1 lit. b). JSG Art. 5 Abs. 1 lit. e: 'Gämse vom 1. Januar bis 31. Juli' (Schonzeit) — eidgenössische Jagdz

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 Abs. 1 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung Steinböcke/Wölfe) · Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Gamswild

Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.

Hinweis

Schonzeiten werden in Aargau durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand am 1. Februar 2025 (abgerufen 24.08.2026) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.