Station 01
1. April
Das Jagdjahr fängt an
Max jagt seit elf Jahren in Schleswig-Holstein. Am 1. April beginnt das Jagdjahr von vorn, und mit ihm die Rechenschaft: Was gefallen ist, ist abgeschlossen. Was jetzt kommt, gehört in eine neue Strecke. Der Abschussplan dafür hat seine eigene Frist, und die liegt vor dem Jahr, nicht darin.
Abschussplan
- Jagdjahr
- 1. April bis 31. März
- Abschussplan einreichen
- vor Jagdjahresbeginn
- Genehmigt durch
- Jagdbehörde
- Planungszeitraum
- 3 Jahre
- Planpflichtig
- Rotwild, Damwild, Muffelwild, Sikawild
- Planfrei
- Schwarzwild, Rehwild
Aus der Konfiguration für Schleswig-Holstein
Mit WaidwartDer Plan liegt in Waidwart, nicht in einem Ordner. Jeder Eintrag zählt von selbst dagegen — Max sieht das ganze Jahr über, wo er steht, statt es im Frühjahr zusammenzurechnen.
Station 02
Das erste Stück
6 Angaben, die niemand gern macht
Ein Ansitz am frühen Morgen, ein Stück Schalenwild. Bis hierher ist alles wie immer — danach fängt die Arbeit an, die niemand gern macht. Schleswig-Holstein verlangt zu diesem einen Stück 6 Angaben, und für den Eintrag läuft eine Frist. Fehlt eine davon, fällt es meist erst bei der Meldung auf. Dann ist die Frist längst vorbei.
Was zu einem Stück gehört
- Pflichtangaben Schalenwild
- Wildart, Geschlecht, Altersklasse, Datum, Jagdart, Erlegungsart
- Eintragungsfrist Schalenwild
- laufend, nach Arten getrennt
- Pflichtangaben Niederwild
- Wildart, Anzahl, Datum, Jagdart
- Eintragungsfrist Sonstige
- laufend, nach Arten getrennt
Aus der Konfiguration für Schleswig-Holstein
Mit WaidwartMax trägt es am Hochsitz ein, ohne Netz. Die Altersklasse schlägt Waidwart aus der Liste vor, die für Schleswig-Holstein hinterlegt ist — nicht aus dem Gedächtnis und nicht in drei Schreibweisen.
Station 03
Sommer
Der Mais ist umgelegt
Ein Landwirt ruft an: Schwarzwild im Mais. Max fährt raus, sieht sich die Fläche an, fotografiert. Daraus wird eine Forderung — und Forderungen brauchen Belege, aufgenommen, solange der Schaden zu sehen ist.
Wildschaden
Hierzu führt die Konfiguration für dieses Land keine Frist: Wildschadensfristen und das Vorverfahren regelt das Landesrecht, und sie hängen am Einzelfall. Deshalb steht hier keine.
Mit WaidwartFoto mit Koordinaten, Fläche und Datum, aufgenommen am Schadensort. Nicht abends aus dem Gedächtnis rekonstruiert.
Station 04
Herbst
Zwölf Stück an einem Tag
Ein Tag, an dem zwölf Stück auf der Strecke liegen. Auf Papier heißt das: abends das Streckenbuch, dann die Ursprungsnachweise, dann die Meldung — dieselben Zahlen dreimal, und beim dritten Mal dreht sich eine Ziffer um. Zwölf Stück mal 6 Pflichtangaben sind 72 Einzelangaben an einem Abend, nach einem Tag im Wald.
Was ein solcher Tag kostet
- Pflichtangaben je Stück
- 6
- Eintragungsfrist Schalenwild
- laufend, nach Arten getrennt
Aus der Konfiguration für Schleswig-Holstein
Mit WaidwartErfassen, „Speichern und nächster", weiter. Datum und Jagdart bleiben stehen, die Wildart kommt aus dem letzten Eintrag desselben Tages. Keine Angabe zweimal.
Station 05
November
Die Probe entscheidet
Ohne Trichinenbefund geht kein Kilo Wildbret aus dem Kühlhaus. Der Abnehmer fragt am Freitag, der Befund kommt am Montag. Dazwischen hängt alles an einer Nummer.
Probe und Wildbret
Hierzu führt die Konfiguration für dieses Land keine Frist: Die Untersuchungspflicht folgt dem Lebensmittelrecht, nicht der Jagdkonfiguration.
Mit WaidwartDie Probe entsteht am Streckeneintrag. Nummer und Entnahmezeitpunkt übernimmt Waidwart, der Wildursprungsschein zieht dieselbe Nummer — keine abgeschriebene.
Station 06
Winter
Ein Fund am Bach
In der Zeitung steht ASP, zwei Kreise weiter. Vierzehn Tage später liegt ein verendetes Stück am Bach. Jetzt zählt, wie schnell die Meldung rausgeht und wie genau der Fundort ist. „Am Bach hinter der Kanzel" ist kein Fundort. Eine Koordinate ist einer.
Fallwild und Fundort
Hierzu führt die Konfiguration für dieses Land keine Frist: Meldewege im Seuchenfall setzt die zuständige Behörde, und sie ändern sich mit der Lage.
Mit WaidwartFundort mit GPS, Foto und Zeitpunkt in einem Vorgang — bevor Max wieder im Auto sitzt.
Station 07
31. März
Die Streckenmeldung
Das Jagdjahr ist zu Ende. Ein Jahr Arbeit geht auf wenigen Seiten an die zuständige Behörde. Wer die Strecke dafür aus einem nachträglich korrigierten Streckenbuch abschreibt, trägt jeden Fehler des Jahres mit hinein — und merkt es nicht, weil die Zahlen ja zueinander passen.
Meldung
- Melden an
- Untere Jagdbehörde (Kreis)
- Meldefrist
- bis 10. April
- Elektronische Meldung
- nicht vorgesehen
- Jagdjahr endet
- 31. März
Aus der Konfiguration für Schleswig-Holstein
Mit WaidwartDie Meldung entsteht aus dem, was über das Jahr erfasst wurde — vollständig und mit allen Angaben, die Schleswig-Holstein verlangt. Kein Abschreiben, keine zweite Zahlenreihe.
Station 08
Und was nicht
Wofür Waidwart nicht geradesteht
Ein Satz, den kein Prospekt gern schreibt, der aber am Ende zählt: Die Verantwortung bleibt beim Jäger. Waidwart meldet nicht für Max und entscheidet nichts an seiner Stelle.
Die Grenze des Werkzeugs
Keine Angabe aus der Konfiguration — hier steht eine Zusage, keine Rechtsauskunft.
Mit WaidwartWas Waidwart zusagt: dass nichts fehlt und keine Frist unbemerkt verstreicht. Ob ein Stück zum Abschussplan passt und ob die Angaben stimmen, entscheidet und verantwortet der Jäger.