Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Rehwild werden in Waadt jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Die unten genannten gelten für 2026. Bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Patent A (chasse général 2026-10-01–2026-10-30; Patent A — Ansitz/Pirsch 2026-10-01–2026-10-31. Sehr starke kantonale Verkuerzung: statt neun Monaten Bundesrahmen nur der Oktober. Fuehrende Geissen sind ausgenommen (RLFaune Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1). Kontingentierung ueber Kontrollmarken je nach Patent-Endziffer und Zone Jura/Alpen (Directives Art. 24 Abs. 1). Zusatzmarke ueber Patent A2. JSG Art. 5 Abs. 1 lit. d: Schonzeit für das Reh vom 1. Februar bis 30. April — eidgenoessisch jagdbar also

Quelle: , Art. 2 (Geltungsbereich), Art. 5 (Jagdbare Arten und Schonzeiten), Art. 7 (Artenschutz), Art. 7a (Regulierung von Steinböcken und Wölfen) · Stand Fassung vom 01.02.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Waadt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 01.02.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.