Fristen nach Klasse

Für Wildkaninchen in Schleswig-Holstein gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

SH weicht vom Bund ab (Bund § 1 Abs. 2 JagdzeitV 1977: ganzjährig). Räumliche Sonderregel: im Deichbereich ganzjährig bejagbar (§ 2 Abs. 3).

Quelle: , GVOBl. Schl.-H. 2019 S. 59; GS Schl.-H. II, Gl.Nr. B 792-1-29; zuletzt geändert: § 2 geändert durch Art. 1 Ges. v. 16.07.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 681); §§ 1–3 · Stand Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe; § 1 gültig ab 26.01.2024, § 2 gültig ab 02.08.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Wildkaninchen

Kleines, gesellig in Bauen lebendes Niederwild, lokal stark dezimierter Bestand.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schleswig-Holstein durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe; § 1 gültig ab 26.01.2024, § 2 gültig ab 02.08.2024 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.