Schonzeit · DE-SH
Federwild Schleswig-Holstein
Schonzeit Nilgans
In Schleswig-Holstein — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe; § 1 gültig ab 26.01.2024, § 2 gültig ab 02.08.2024, nach Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten (JagdZV SH 2019) vom 6. März 2019 – konsolidierte Fassung.
Schonzeit
01.02 bis 15.07
In dieser Zeit darf Nilgans in Schleswig-Holstein nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Kanada- und Nilgänse | 16.07 – 31.01 |
Achtung Altdaten: Bis 01.08.2024 galt „1. August bis 31. Januar“. Die Nilgans unterliegt dem Jagdrecht nur kraft Landesrechts (nicht Gattung Anser/Branta, daher nicht von § 2 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG erfasst).
Quelle: Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten (JagdZV SH 2019) vom 6. März 2019 – konsolidierte Fassung, GVOBl. Schl.-H. 2019 S. 59; GS Schl.-H. II, Gl.Nr. B 792-1-29; zuletzt geändert: § 2 geändert durch Art. 1 Ges. v. 16.07.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 681); §§ 1–3 · Stand Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe; § 1 gültig ab 26.01.2024, § 2 gültig ab 02.08.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Nilgans
Aus Afrika eingewanderte Halbgans, in DACH stark zunehmend, Neozoon.