Fristen nach Klasse

Für Dachs in Schleswig-Holstein gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

SH weicht vom Bund ab (Bund: 1. August bis 31. Oktober). Räumliche Sonderregel im Deichbereich erst seit 02.08.2024.

Quelle: , GVOBl. Schl.-H. 2019 S. 59; GS Schl.-H. II, Gl.Nr. B 792-1-29; zuletzt geändert: § 2 geändert durch Art. 1 Ges. v. 16.07.2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 681); §§ 1–3 · Stand Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe; § 1 gültig ab 26.01.2024, § 2 gültig ab 02.08.2024. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Schleswig-Holstein durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe; § 1 gültig ab 26.01.2024, § 2 gültig ab 02.08.2024 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.