Keine Schonzeit

Wildkaninchen hat in Saarland keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Quelle: , Anlage 3 zu § 63 DV-SJG; Gliederungs-Nr. 792-1-1; Fundstelle der Stammfassung: Amtsblatt 2000, 268 · Stand Fassung vom 13.01.2022, gültig ab 28.01.2022; konsolidierte Fassung (letzte Änderung der DV-SJG insgesamt: VO vom 30.01.. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Wildkaninchen

Kleines, gesellig in Bauen lebendes Niederwild, lokal stark dezimierter Bestand.

Hinweis

Schonzeiten werden in Saarland durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 13.01.2022, gültig ab 28.01.2022; konsolidierte Fassung (letzte Änderung der DV-SJG insgesamt: VO vom 30.01. wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.