Schonzeit · DE-SL
Raubwild Saarland
Schonzeit Steinmarder
In Saarland — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 13.01.2022, gültig ab 28.01.2022; konsolidierte Fassung (letzte Änderung der DV-SJG insgesamt: VO vom 30.01., nach Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes (DV-SJG) vom 27. Januar 2000 – Anlage 3 „Jagdzeiten im Saarland“ (zu § 63 DV-SJG, zu § 37 SJG).
Schonzeit
1. März (im Schaltjahr 29. Februar) bis 15.10
In dieser Zeit darf Steinmarder in Saarland nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 16.10 – 28.02 |
Stein- und Baummarder sind in Anlage 3 in einer gemeinsamen Zeile mit identischer Jagdzeit geregelt.
Quelle: Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes (DV-SJG) vom 27. Januar 2000 – Anlage 3 „Jagdzeiten im Saarland“ (zu § 63 DV-SJG, zu § 37 SJG), Anlage 3 zu § 63 DV-SJG; Gliederungs-Nr. 792-1-1; Fundstelle der Stammfassung: Amtsblatt 2000, 268 · Stand Fassung vom 13.01.2022, gültig ab 28.01.2022; konsolidierte Fassung (letzte Änderung der DV-SJG insgesamt: VO vom 30.01.. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Steinmarder
Synanthroper Marder, lebt eng mit Mensch in Dörfern und Stadträndern.