Keine Schonzeit erfasst

Für Steinbock in Saarland ist in der Waidwart-Datenbank keine Schonzeit hinterlegt. Bitte das aktuelle Landesjagdgesetz prüfen.

Quelle: , Anlage 3 zu § 63 DV-SJG; Gliederungs-Nr. 792-1-1; Fundstelle der Stammfassung: Amtsblatt 2000, 268 · Stand Fassung vom 13.01.2022, gültig ab 28.01.2022; konsolidierte Fassung (letzte Änderung der DV-SJG insgesamt: VO vom 30.01.. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinbock

Schweres Hochgebirgswild mit massivem Hornkranz, in DACH praktisch nur in der Schweiz und Tirol.

Hinweis

Schonzeiten werden in Saarland durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 13.01.2022, gültig ab 28.01.2022; konsolidierte Fassung (letzte Änderung der DV-SJG insgesamt: VO vom 30.01. wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.