Schonzeit · DE-SL
Schalenwild Saarland
Schonzeit Damwild
In Saarland — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 13.01.2022, gültig ab 28.01.2022; konsolidierte Fassung (letzte Änderung der DV-SJG insgesamt: VO vom 30.01., nach Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes (DV-SJG) vom 27. Januar 2000 – Anlage 3 „Jagdzeiten im Saarland“ (zu § 63 DV-SJG, zu § 37 SJG).
Schonzeit
01.02 bis 30.06
In dieser Zeit darf Damwild in Saarland nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Kälber | 01.08 – 31.01 |
| Schmalspießer | 01.07 – 31.01 |
| Schmaltiere | 01.07 – 31.01 |
| Hirsche u. Alttiere | 01.08 – 31.01 |
Zusätzlich zu beachten: § 8a SJG i. V. m. § 9a DV-SJG (Damwild darf nur innerhalb des dort abgegrenzten Bewirtschaftungsgebietes bewirtschaftet werden). Von der Ermächtigung des § 8a Abs. 2 Nr. 3 SJG, die Schonzeit für Damwild außerhalb des Bewirtschaftungsgebietes einzuschränken oder aufzuheben, hat die DV-SJG keinen Gebrauch gemacht; die Jagdzeiten der Anlage 3 gelten daher unverändert.
Quelle: Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes (DV-SJG) vom 27. Januar 2000 – Anlage 3 „Jagdzeiten im Saarland“ (zu § 63 DV-SJG, zu § 37 SJG), Anlage 3 zu § 63 DV-SJG; Gliederungs-Nr. 792-1-1; Fundstelle der Stammfassung: Amtsblatt 2000, 268 · Stand Fassung vom 13.01.2022, gültig ab 28.01.2022; konsolidierte Fassung (letzte Änderung der DV-SJG insgesamt: VO vom 30.01.. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Damwild
Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.