Keine Schonzeit

Wildkaninchen hat in Nordrhein-Westfalen keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

„Jungkaninchen“ steht im Verordnungstext wörtlich als „ganzjährig“, hier als 01.01.–31.12. abgebildet. § 1 Absatz 2 LJZeitVO: Bei von der unteren Jagdbehörde aufgehobener Schonzeit ist die Jagd auf Wildkaninchen auch in den Setz- und Brutzeiten zulässig. Zusätzlich § 4 Absatz 4 LJG-NRW: In befriedeten Bezirken dürfen sachkundige Eigentümer/Nutzungsberechtigte jederzeit Wildkaninchen fangen oder tö

Quelle: , § 1 (Jagdzeiten), § 2 (Schonzeiten), § 3; konsolidierte Fassung gültig ab 29.03.2024 (Bereinigte Sammlung SGV. NRW. 792) · Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Wildkaninchen

Kleines, gesellig in Bauen lebendes Niederwild, lokal stark dezimierter Bestand.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nordrhein-Westfalen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.