In Nordrhein-Westfalen — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026, nach Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung – LJZeitVO) vom 28. Mai 2015.
Unterliegt nicht dem Jagdrecht
Schneehase zählt in Nordrhein-Westfalen nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.
Quelle: Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung – LJZeitVO) vom 28. Mai 2015, § 1 (Jagdzeiten), § 2 (Schonzeiten), § 3; konsolidierte Fassung gültig ab 29.03.2024 (Bereinigte Sammlung SGV. NRW. 792) · Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026.
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Schonzeiten werden in Nordrhein-Westfalen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.