Schonzeit · DE-NW
Federwild Nordrhein-Westfalen
Schonzeit Nilgans
In Nordrhein-Westfalen — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026, nach Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung – LJZeitVO) vom 28. Mai 2015.
Keine Schonzeit
Die zweite Klasse steht im Verordnungstext wörtlich als „ganzjährig“; sie ist hier als 01.01.–31.12. abgebildet. Gebietsbezogene Schonung nach § 2 Nummer 2 LJZeitVO (15. Oktober bis 31. Januar in „Unterer Niederrhein“ und „Weseraue“) gilt für beide Klassen.
Quelle: Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung – LJZeitVO) vom 28. Mai 2015, § 1 (Jagdzeiten), § 2 (Schonzeiten), § 3; konsolidierte Fassung gültig ab 29.03.2024 (Bereinigte Sammlung SGV. NRW. 792) · Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Nilgans
Aus Afrika eingewanderte Halbgans, in DACH stark zunehmend, Neozoon.