Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Gamswild zählt in Nordrhein-Westfalen nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Quelle: , § 1 (Jagdzeiten), § 2 (Schonzeiten), § 3; konsolidierte Fassung gültig ab 29.03.2024 (Bereinigte Sammlung SGV. NRW. 792) · Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Gamswild

Charakteristisches Hochgebirgswild mit Hakengehörn, lebt in Rudeln im alpinen Fels- und Latschenbereich.

Hinweis

Schonzeiten werden in Nordrhein-Westfalen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.