Schonzeit · DE-NW
Raubwild Nordrhein-Westfalen
Schonzeit Fuchs
In Nordrhein-Westfalen — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026, nach Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung – LJZeitVO) vom 28. Mai 2015.
Keine Schonzeit
„Jungfüchse“ steht im Verordnungstext wörtlich als „ganzjährig“, hier als 01.01.–31.12. abgebildet. § 24 Absatz 1 Buchstabe b LJG-NRW erlaubt für den Fuchs Ausnahmen von § 22 Absatz 4 Satz 1 BJagdG.
Quelle: Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung – LJZeitVO) vom 28. Mai 2015, § 1 (Jagdzeiten), § 2 (Schonzeiten), § 3; konsolidierte Fassung gültig ab 29.03.2024 (Bereinigte Sammlung SGV. NRW. 792) · Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fuchs
Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.