Schonzeit · DE-NW
Raubwild Nordrhein-Westfalen
Schonzeit Dachs
In Nordrhein-Westfalen — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026, nach Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung – LJZeitVO) vom 28. Mai 2015.
Keine Schonzeit
„Jungdachse“ steht im Verordnungstext wörtlich als „ganzjährig“, hier als 01.01.–31.12. abgebildet. § 19 Absatz 1 Nummer 8 LJG-NRW verbietet die Baujagd auf Dachse im Naturbau.
Quelle: Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung – LJZeitVO) vom 28. Mai 2015, § 1 (Jagdzeiten), § 2 (Schonzeiten), § 3; konsolidierte Fassung gültig ab 29.03.2024 (Bereinigte Sammlung SGV. NRW. 792) · Stand Fassung gültig ab 29.03.2024 (aktuellste von 5 Fassungen); abgerufen 24.08.2026. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Dachs
Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.