Fristen nach Klasse

Für Rotwild in Niedersachsen gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Die Klassen „Hirsche“ und „Alttiere“ sind in § 3 Abs. 1 Nr. 1 DVO-NJagdG nicht genannt, sodass das Bundesrecht (01.08–31.01) fortgilt. Gegenprobe LJN: „Rotwild – Hirsche 1. August – 31. Januar; Kälber, Alttiere 1. August – 31. Januar; Schmaltiere, -spießer 1. April – 15. Mai und 1. August – 31. Januar“.

Quelle: , § 3 DVO-NJagdG (Verordnung vom 23. Mai 2008, Nds. GVBl. S. 194 – VORIS 79200 –, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2021, Nds. GVBl. S. 24) · Stand aktuelle Fassung ab 24.01.2021; abgerufen 24.08.2026 (Nds. Vorschrifteninformationssystem VORIS, amtliches Landesrechtsp. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rotwild

Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.

Hinweis

Schonzeiten werden in Niedersachsen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand aktuelle Fassung ab 24.01.2021; abgerufen 24.08.2026 (Nds. Vorschrifteninformationssystem VORIS, amtliches Landesrechtsp wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.