Schonzeit · DE-NI
Federwild Niedersachsen
Schonzeit Rebhuhn
In Niedersachsen — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand aktuelle Fassung ab 24.01.2021; abgerufen 24.08.2026 (Nds. Vorschrifteninformationssystem VORIS, amtliches Landesrechtsp, nach Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (DVO-NJagdG), § 3 – Jagdzeiten für nach Bundesrecht jagdbare Tierarten.
Schonzeit
01.12 bis 15.09
In dieser Zeit darf Rebhuhn in Niedersachsen nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 16.09 – 30.11 |
Abweichend vom Bundesrecht (§ 1 Abs. 1 Nr. 13 JagdzeitV: „Rebhühner vom 1. September bis 15. Dezember“). Gegenprobe LJN: „Rebhühner 16. September – 30. November“.
Quelle: Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (DVO-NJagdG), § 3 – Jagdzeiten für nach Bundesrecht jagdbare Tierarten, § 3 DVO-NJagdG (Verordnung vom 23. Mai 2008, Nds. GVBl. S. 194 – VORIS 79200 –, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2021, Nds. GVBl. S. 24) · Stand aktuelle Fassung ab 24.01.2021; abgerufen 24.08.2026 (Nds. Vorschrifteninformationssystem VORIS, amtliches Landesrechtsp. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rebhuhn
Klassisches Niederwild der offenen Feldflur, Bestände seit Jahrzehnten dramatisch rückläufig.