Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Abweichend vom Bundesrecht (§ 1 Abs. 1 Nr. 20 JagdzeitV: „Bläß-, Saat-, Ringel- und Kanadagänse vom 1. November bis 15. Januar“). Für Bläss-, Saat- und Ringelgänse gelten nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NJagdG dagegen keine Jagdzeiten.

Quelle: , § 3 DVO-NJagdG (Verordnung vom 23. Mai 2008, Nds. GVBl. S. 194 – VORIS 79200 –, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2021, Nds. GVBl. S. 24) · Stand aktuelle Fassung ab 24.01.2021; abgerufen 24.08.2026 (Nds. Vorschrifteninformationssystem VORIS, amtliches Landesrechtsp. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Kanadagans

Aus Nordamerika eingebürgerte Wildgans, lokal hohe Bestände.

Hinweis

Schonzeiten werden in Niedersachsen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand aktuelle Fassung ab 24.01.2021; abgerufen 24.08.2026 (Nds. Vorschrifteninformationssystem VORIS, amtliches Landesrechtsp wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.