Fristen nach Klasse

Für Damwild in Niedersachsen gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Die Klasse „Alttiere“ ist in § 3 Abs. 1 Nr. 2 DVO-NJagdG nicht genannt, sodass das Bundesrecht (01.09–31.01) fortgilt. Gegenprobe LJN bestätigt genau diese Aufteilung: „Damwild – Hirsche 1. August – 31. Januar; Kälber, Alttiere 1. September – 31. Januar; Schmaltiere, -spießer 1. April – 15. Mai und 1. August – 31. Januar“.

Quelle: , § 3 DVO-NJagdG (Verordnung vom 23. Mai 2008, Nds. GVBl. S. 194 – VORIS 79200 –, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2021, Nds. GVBl. S. 24) · Stand aktuelle Fassung ab 24.01.2021; abgerufen 24.08.2026 (Nds. Vorschrifteninformationssystem VORIS, amtliches Landesrechtsp. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Damwild

Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Niedersachsen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand aktuelle Fassung ab 24.01.2021; abgerufen 24.08.2026 (Nds. Vorschrifteninformationssystem VORIS, amtliches Landesrechtsp wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.