Arten von Wildschäden

Das Jagdrecht unterscheidet verschiedene Wildschadensarten:

  • Verbiss: Reh-, Rotwild und andere fressen Forst- oder Landwirtschaftspflanzen
  • Fegeschaden: Schäden durch Fegen der Geweihe/Gehörne an jungen Bäumen
  • Schwarzwild-Schäden: Umbruch von Mais-, Getreide- und Grünlandflächen
  • Rotwild-Schäden: Schälschäden (Rindenabschälen) an Forstbäumen

Wer trägt die Haftung?

Nach deutschem Recht trägt der Jagdpächter (Jagdausübungsberechtigte) die Haftung für Wildschäden auf Grundstücken im Revier. In Eigenjagden haftet der Grundeigentümer. In der Schweiz und Österreich gelten ähnliche Grundsätze.

Fristen für Schadensmeldungen

  • Deutschland: Wildschadensmeldung muss binnen einer Woche nach Entdeckung bei der Jagdbehörde erfolgen (§ 34 BJagdG). Versäumnis führt zum Verlust des Ersatzanspruchs.
  • Österreich: Meldung innerhalb von 3 Tagen beim Bezirksgericht oder direkt beim Jagdpächter
  • Schweiz: Kantonal geregelt, meist 14 Tage nach Entdeckung

Dokumentation in der App

Die App bietet ein Wildschaden-Modul mit Foto-Upload, GPS-Verortung und automatischer Berechnung der betroffenen Fläche. Dokumente können direkt an die Behörde oder den Jagdpächter weitergeleitet werden.

Begutachtung und Bewertung

In den meisten Fällen wird ein amtlicher Wildschadensgutachter bestellt. Die App-Dokumentation dient als Beweismittel und beschleunigt das Verfahren erheblich.