Arten von Wildschäden
Das Jagdrecht unterscheidet verschiedene Wildschadensarten:
- Verbiss: Reh-, Rotwild und andere fressen Forst- oder Landwirtschaftspflanzen
- Fegeschaden: Schäden durch Fegen der Geweihe/Gehörne an jungen Bäumen
- Schwarzwild-Schäden: Umbruch von Mais-, Getreide- und Grünlandflächen
- Rotwild-Schäden: Schälschäden (Rindenabschälen) an Forstbäumen
Wer trägt die Haftung?
Nach deutschem Recht trägt der Jagdpächter (Jagdausübungsberechtigte) die Haftung für Wildschäden auf Grundstücken im Revier. In Eigenjagden haftet der Grundeigentümer. In der Schweiz und Österreich gelten ähnliche Grundsätze.
Fristen für Schadensmeldungen
- Deutschland: Wildschadensmeldung muss binnen einer Woche nach Entdeckung bei der Jagdbehörde erfolgen (§ 34 BJagdG). Versäumnis führt zum Verlust des Ersatzanspruchs.
- Österreich: Meldung innerhalb von 3 Tagen beim Bezirksgericht oder direkt beim Jagdpächter
- Schweiz: Kantonal geregelt, meist 14 Tage nach Entdeckung
Dokumentation in der App
Die App bietet ein Wildschaden-Modul mit Foto-Upload, GPS-Verortung und automatischer Berechnung der betroffenen Fläche. Dokumente können direkt an die Behörde oder den Jagdpächter weitergeleitet werden.
Begutachtung und Bewertung
In den meisten Fällen wird ein amtlicher Wildschadensgutachter bestellt. Die App-Dokumentation dient als Beweismittel und beschleunigt das Verfahren erheblich.