Die Bündner Patentjagd

Graubünden (GR) ist der größte Schweizer Kanton und hat eine der traditionsreichsten Jagden der Alpen. Die Bündner Patentjagd läuft in zwei Perioden: die erste Periode beginnt Anfang September (Hochwildjagd), die zweite im Oktober (Niederwildjagd). Für jede Periode wird ein separates Patent erworben.

Erste Jagdperiode (September)

Die erste Periode gilt hauptsächlich dem Hochgebirgswild:

  • Hirsch (Cervo): Böcke und Geißen nach kantonalen Quoten
  • Gams (Camoscio): Böcke und Geißen nach Jagdgebiet
  • Steinbock: Nur auf kantonale Sonderbewilligung

Meldepflichten in Graubünden

Erlegtes Wild muss unverzüglich (innerhalb von 4 Stunden) per App oder Telefon dem Amt für Jagd und Fischerei GR gemeldet werden. Die Angaben umfassen:

  • Art und Geschlecht
  • Genaue GPS-Koordinaten
  • Jagdgebiet-Nummer
  • Patent-Nummer
  • Gewicht (wird oft bei der Wildkammer kontrolliert)

Wildkammern und Beschau

Graubünden betreibt kantonale Wildkammern (Cacine) an verschiedenen Standorten. Erlegtes Schalenwild muss dort zur Beschau gebracht werden. Die Wildkammer-Beschau ist Pflicht und dient der Fleischkontrolle sowie der Trophäenregistrierung.

Digitale Unterstützung

Die App integriert sich direkt mit dem Graubündner Jagdportal (gr.ch/jagd). GPS-Koordinaten werden automatisch übertragen. Die Bündner Jagdgebiet-Grenzen sind offline in der App verfügbar, sodass Jäger auch im Hochgebirge wissen, in welchem Gebiet sie sich befinden.