Verbreitung und Lebensraum

Das Alpenmurmeltier (Marmota marmota) ist in den Alpen weit verbreitet. Es besiedelt alpine Wiesen und Schutthalden zwischen 1.500 und 3.000 Metern. In Deutschland steht es unter ganzjährigem Schutz, in Österreich und der Schweiz unterliegt es dem Jagdrecht.

Jagdrecht in Österreich

In den meisten österreichischen Alpenbundesländern (Tirol, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Vorarlberg) ist die Murmeltier-Jagd erlaubt. Die Jagdzeiten variieren:

  • Tirol: 1. August–30. September
  • Salzburg: 1. August–15. Oktober
  • Steiermark: 1. August–31. Oktober

Jagdrecht in der Schweiz

In der Schweiz ist die Murmeltierjagd kantonal geregelt. In Graubünden, Wallis, Uri und weiteren Alpenkantonen ist sie erlaubt. Patentjäger erhalten eine begrenzte Anzahl Murmeltierquoten.

Bejagungsmethoden

Murmeltiere werden hauptsächlich durch Pirsch bejagt. Der Schuss erfolgt in der Regel aus dem Anschlag bei sitzenden oder Wache haltenden Tieren. Hund wird nicht eingesetzt. Flinte ist unüblich — Büchse mit niedrigem Kaliber (z.B. .222 Rem) bewährt sich.

Dokumentationspflichten

Murmeltier-Abschüsse müssen in beiden Ländern auf die Jahresstrecke aufgenommen werden. In der Schweiz erfolgt die Meldung innerhalb 24 Stunden an das Kantonsamt. Die App bietet ein spezifisches Eingabefeld für Murmeltiere mit Kolonienummer (Graubünden-spezifisch).