Federwild und Vogelschutzrichtlinie

Federwild unterliegt sowohl dem nationalen Jagdrecht als auch der EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG). In Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nur jagdbare Vogelarten bejagt werden — alle anderen Vögel sind streng geschützt. Die Liste der jagdbaren Arten variiert je nach Land und Bundesland.

Stockente (Anas platyrhynchos)

Die häufigste bejagbare Entenart in DACH:

  • Deutschland: 1. September–15. Januar (je nach BL)
  • Österreich: 1. August–31. Dezember (kantonal unterschiedlich)
  • Schweiz: 15. September–28. Februar (kantonale Regelungen)

Dokumentation: Anzahl, Geschlecht, Datum, Erlegungsort (Gewässer-Bezeichnung).

Kanadagans und Graugans

Kanadagans (Branta canadensis) steht auf der EU-Invasivartenliste. Graugans (Anser anser) ist heimisch und hat in vielen Regionen stark zugenommen. Beide haben Jagdzeiten, aber unterschiedliche Dokumentationspflichten.

Fasan (Phasianus colchicus)

Der Fasan ist weit verbreitet, wird aber in manchen Regionen gezüchtet und ausgesetzt. Hennen sind ganzjährig geschont in Deutschland. Hähne haben je nach BL unterschiedliche Jagdzeiten (meist Oktober–Januar). In der Dokumentation: Anzahl Hähne, Erlegungsdatum.

Besonderheiten Zugvögel

Bei Zugvögeln wie Waldschnepfe (Scolopax rusticola) gelten strenge EU-Vorgaben. In Deutschland ist die Jagd regional geregelt — manche Bundesländer haben die Jagd ganz eingestellt. Die App zeigt für jede Vogelart und Region an, ob aktuell Jagdzeit besteht.