Schonzeit · DE-TH
Schalenwild Thüringen
Schonzeit Sikawild
In Thüringen — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Aktuelle Gesamtausgabe, Portalangabe: „Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“; § 1 gültig ab 31, nach Thüringer Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und über die Jagdzeiten (Thüringer Jagdzeitenverordnung – ThürJZVO –) vom 8. Juni 1999.
Schonzeit
1. März (im Schaltjahr 29. Februar) bis 30.06
In dieser Zeit darf Sikawild in Thüringen nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Kälber | 01.09 – 28.02 |
| Schmalspießer | 01.07 – 28.02 |
| Schmaltiere | 01.07 – 31.01 |
| Hirsche und Alttiere | 01.09 – 31.01 |
Für Sikawild gilt in Thüringen das Bundesrecht unverändert, weil die Landesabweichung in § 2 Nr. 1 Buchst. b ThürJZVO nur „Damwild“ erfasst.
Quelle: Thüringer Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und über die Jagdzeiten (Thüringer Jagdzeitenverordnung – ThürJZVO –) vom 8. Juni 1999, GVBl. 1999, 381; Gliederungs-Nr. 792-2; zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 435, 445); §§ 1–3 · Stand Aktuelle Gesamtausgabe, Portalangabe: „Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“; § 1 gültig ab 31. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Sikawild
Aus Asien stammende Hirschart, in DACH lokal eingebürgert.