Schonzeit · DE-TH
Schalenwild Thüringen
Schonzeit Schwarzwild
In Thüringen — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Aktuelle Gesamtausgabe, Portalangabe: „Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“; § 1 gültig ab 31, nach Thüringer Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und über die Jagdzeiten (Thüringer Jagdzeitenverordnung – ThürJZVO –) vom 8. Juni 1999.
Keine Schonzeit
WICHTIG: Die Schonzeit für Bachen 2-jährig und älter ist durch die ThürASBVO bis zum 31.03.2027 aufgehoben – jedoch ausdrücklich NICHT in befriedeten Bezirken. Dort gilt weiterhin die Jagdzeit 1. Juli bis 31. Januar. § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG (Elterntierschutz in Setz- und Brutzeiten) bleibt zu beachten. § 32 Abs. 8 ThJG: Schwarzwild darf ohne Abschussplan bejagt werden.
Quelle: Thüringer Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und über die Jagdzeiten (Thüringer Jagdzeitenverordnung – ThürJZVO –) vom 8. Juni 1999, GVBl. 1999, 381; Gliederungs-Nr. 792-2; zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 435, 445); §§ 1–3 · Stand Aktuelle Gesamtausgabe, Portalangabe: „Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“; § 1 gültig ab 31. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Schwarzwild
Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.