Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

WICHTIG: Für Böcke und Schmalrehe endet die Schonzeit nach der ThürVSRVO am 31. März, die Bejagung ist daher ab dem 1. April zulässig (nicht erst ab dem 1. Mai wie im Wortlaut des § 2 Nr. 1 Buchst. c ThürJZVO). Die ThürVSRVO gilt vom 31.03.2022 bis 31.03.2027; ab dem 1. April 2027 lebt ohne Nachfolgeregelung der Beginn 1. Mai wieder auf. Für Ricken und Kitze bleibt es beim 1. September.

Quelle: , GVBl. 1999, 381; Gliederungs-Nr. 792-2; zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 435, 445); §§ 1–3 · Stand Aktuelle Gesamtausgabe, Portalangabe: „Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“; § 1 gültig ab 31. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rehwild

Häufigste Schalenwildart in Mitteleuropa, Einzelgänger oder kleine Sprünge im Wald-Feld-Saum.

Hinweis

Schonzeiten werden in Thüringen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Aktuelle Gesamtausgabe, Portalangabe: „Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“; § 1 gültig ab 31 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.