Keine Schonzeit

Mink hat in Thüringen keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Quelle: , GVBl. 1999, 381; Gliederungs-Nr. 792-2; zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 435, 445); §§ 1–3 · Stand Aktuelle Gesamtausgabe, Portalangabe: „Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“; § 1 gültig ab 31. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Mink

Aus Pelztierfarmen entwichener nordamerikanischer Marder, ganzjährig bejagbar (Neozoon).

Hinweis

Schonzeiten werden in Thüringen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Aktuelle Gesamtausgabe, Portalangabe: „Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“; § 1 gültig ab 31 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.