Schonzeit · DE-TH
Federwild Thüringen
Schonzeit Fasan
In Thüringen — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Aktuelle Gesamtausgabe, Portalangabe: „Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“; § 1 gültig ab 31, nach Thüringer Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und über die Jagdzeiten (Thüringer Jagdzeitenverordnung – ThürJZVO –) vom 8. Juni 1999.
Schonzeit
01.01 bis 30.09
In dieser Zeit darf Fasan in Thüringen nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Fasanenhähne | 01.10 – 31.12 |
Nur Fasanenhähne haben in Thüringen eine Jagdzeit. Für Fasanenhennen ist ausdrücklich keine Jagdzeit festgelegt, sie sind damit nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BJagdG ganzjährig geschont. Die bundesrechtliche Jagdzeit „Fasanen vom 1. Oktober bis 15. Januar“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 14 JagdzeitV 1977) ist in Thüringen abweichend geregelt.
Quelle: Thüringer Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und über die Jagdzeiten (Thüringer Jagdzeitenverordnung – ThürJZVO –) vom 8. Juni 1999, GVBl. 1999, 381; Gliederungs-Nr. 792-2; zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 435, 445); §§ 1–3 · Stand Aktuelle Gesamtausgabe, Portalangabe: „Zum 24.08.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe“; § 1 gültig ab 31. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Fasan
Klassisches Federwild der Treibjagd, Bestände stark abhängig von Strukturreichtum.