Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Steinhuhn zählt in Sachsen nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Quelle: , § 3 (weitere dem Jagdrecht unterliegende Tierarten), § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–15 (Jagdzeiten-Tabelle), § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 (Fortgeltung bzw. Abweichung von der Bundes-JagdzeitV), § 4 Abs. 3 (jährli · Stand REVOSax-Abruf 24.08.2026, Portalstand 23.08.2026; Fassung gültig ab 01.10.2021. Zusätzlich amtliches PDF geprüft: https:. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinhuhn

Alpine Hühnerart, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Sachsen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand REVOSax-Abruf 24.08.2026, Portalstand 23.08.2026; Fassung gültig ab 01.10.2021. Zusätzlich amtliches PDF geprüft: https: wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.