Keine Schonzeit

Schwarzwild hat in Sachsen keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Quelle: , § 3 (weitere dem Jagdrecht unterliegende Tierarten), § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–15 (Jagdzeiten-Tabelle), § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 (Fortgeltung bzw. Abweichung von der Bundes-JagdzeitV), § 4 Abs. 3 (jährli · Stand REVOSax-Abruf 24.08.2026, Portalstand 23.08.2026; Fassung gültig ab 01.10.2021. Zusätzlich amtliches PDF geprüft: https:. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Sachsen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand REVOSax-Abruf 24.08.2026, Portalstand 23.08.2026; Fassung gültig ab 01.10.2021. Zusätzlich amtliches PDF geprüft: https: wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.