Keine Schonzeit

Marderhund hat in Sachsen keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Quelle: , § 3 (weitere dem Jagdrecht unterliegende Tierarten), § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–15 (Jagdzeiten-Tabelle), § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 (Fortgeltung bzw. Abweichung von der Bundes-JagdzeitV), § 4 Abs. 3 (jährli · Stand REVOSax-Abruf 24.08.2026, Portalstand 23.08.2026; Fassung gültig ab 01.10.2021. Zusätzlich amtliches PDF geprüft: https:. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Marderhund

Eingewanderter Neozoon aus Ostasien, ganzjährig bejagbar.

Hinweis

Schonzeiten werden in Sachsen durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand REVOSax-Abruf 24.08.2026, Portalstand 23.08.2026; Fassung gültig ab 01.10.2021. Zusätzlich amtliches PDF geprüft: https: wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.