Keine Schonzeit

Wildkaninchen hat in Sachsen-Anhalt keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Quelle: , Vom 25. Juli 2005 (GVBl. LSA 2005, S. 462), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des LJagdG vom 22.06.2020 (GVBl. LSA S. 309). Volltext wiedergegeb · Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Wildkaninchen

Kleines, gesellig in Bauen lebendes Niederwild, lokal stark dezimierter Bestand.

Hinweis

Schonzeiten werden in Sachsen-Anhalt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.