Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Steinhuhn zählt in Sachsen-Anhalt nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Quelle: , Vom 25. Juli 2005 (GVBl. LSA 2005, S. 462), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des LJagdG vom 22.06.2020 (GVBl. LSA S. 309). Volltext wiedergegeb · Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Steinhuhn

Alpine Hühnerart, in DACH nur in den Alpen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Sachsen-Anhalt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.