Schonzeit · DE-ST
Schalenwild Sachsen-Anhalt
Schonzeit Rotwild
In Sachsen-Anhalt — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025, nach Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO), Abschnitt 6, § 19 Jagdzeiten.
Schonzeit
01.02 bis 30.04
In dieser Zeit darf Rotwild in Sachsen-Anhalt nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Kälber | 01.08 – 31.01 |
| Schmalspießer | 01.05 – 31.01 |
| Schmaltiere | 01.05 – 30.06 |
| Schmaltiere | 01.08 – 31.01 |
| Hirsche und Alttiere | 01.08 – 31.01 |
Die Schmaltiere haben zwei getrennte Jagdzeiträume (1. Mai bis 30. Juni UND 1. August bis 31. Januar); sie sind hier als zwei Klassen mit identischem Label abgebildet.
Quelle: Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO), Abschnitt 6, § 19 Jagdzeiten, Vom 25. Juli 2005 (GVBl. LSA 2005, S. 462), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des LJagdG vom 22.06.2020 (GVBl. LSA S. 309). Volltext wiedergegeb · Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rotwild
Größte in Mitteleuropa heimische Schalenwildart, lebt in Rudeln in größeren Wald- und Bergrevieren.