Schonzeit · DE-ST
Federwild Sachsen-Anhalt
Schonzeit Ringeltaube
In Sachsen-Anhalt — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025, nach Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO), Abschnitt 6, § 19 Jagdzeiten.
Keine Schonzeit
Einschränkungen innerhalb der Jagdzeiten: Alttauben vom 20. August bis 31. Oktober und vom 21. Februar bis 31. März nur zur Schadensabwehr und nur auf Trupps von drei und mehr Tieren in Acker-, Grünland- oder Baumschulkulturen; Jungtauben vom 21. Februar bis 31. Oktober nur zur Schadensabwehr und nur auf in Acker-, Grünland- oder Baumschulkulturen einfallende Tiere. Die Klasse 'Jungtauben' ist im
Quelle: Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO), Abschnitt 6, § 19 Jagdzeiten, Vom 25. Juli 2005 (GVBl. LSA 2005, S. 462), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des LJagdG vom 22.06.2020 (GVBl. LSA S. 309). Volltext wiedergegeb · Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Ringeltaube
Häufige Wildtaube, klassisches Federwild der Saatzeitenjagd.