Keine Schonzeit

Ringeltaube hat in Sachsen-Anhalt keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Einschränkungen innerhalb der Jagdzeiten: Alttauben vom 20. August bis 31. Oktober und vom 21. Februar bis 31. März nur zur Schadensabwehr und nur auf Trupps von drei und mehr Tieren in Acker-, Grünland- oder Baumschulkulturen; Jungtauben vom 21. Februar bis 31. Oktober nur zur Schadensabwehr und nur auf in Acker-, Grünland- oder Baumschulkulturen einfallende Tiere. Die Klasse 'Jungtauben' ist im

Quelle: , Vom 25. Juli 2005 (GVBl. LSA 2005, S. 462), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des LJagdG vom 22.06.2020 (GVBl. LSA S. 309). Volltext wiedergegeb · Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Ringeltaube

Häufige Wildtaube, klassisches Federwild der Saatzeitenjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Sachsen-Anhalt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.