Keine Schonzeit

Nilgans hat in Sachsen-Anhalt keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Abgrenzung nach dem Verordnungstext: 'zu den Junggänsen werden alle Nilgänse gezählt, die noch nicht die vergleichsweise bunte Färbung der erwachsenen Tiere und deren voll entwickelten Augen- und Brustfleck aufweisen. Junge Nilgänse sind dunkler und haben noch keinen Gesichts- und Brustfleck, aber einen dunklen Nacken und Oberkopf.' Die Klasse 'juvenile Nilgänse' ist im Gesetz als 'ganzjährig' for

Quelle: , Vom 25. Juli 2005 (GVBl. LSA 2005, S. 462), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des LJagdG vom 22.06.2020 (GVBl. LSA S. 309). Volltext wiedergegeb · Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Nilgans

Aus Afrika eingewanderte Halbgans, in DACH stark zunehmend, Neozoon.

Hinweis

Schonzeiten werden in Sachsen-Anhalt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.