Schonzeit · DE-ST
Raubwild Sachsen-Anhalt
Schonzeit Hermelin
In Sachsen-Anhalt — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025, nach Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO), Abschnitt 6, § 19 Jagdzeiten.
Schonzeit
1. März (im Schaltjahr 29. Februar) bis 15.10
In dieser Zeit darf Hermelin in Sachsen-Anhalt nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 16.10 – 28.02 |
Quelle: Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO), Abschnitt 6, § 19 Jagdzeiten, Vom 25. Juli 2005 (GVBl. LSA 2005, S. 462), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des LJagdG vom 22.06.2020 (GVBl. LSA S. 309). Volltext wiedergegeb · Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Hermelin
Klein-Marder mit weißem Winterfell, in DACH überwiegend nicht mehr bejagt.